Sachverständigenwesen
In gerichtlichen Verfahren ist es vielfach erforderlich, einen Sachverständigen zur Klärung fachspezifischer Fragen herbeizuziehen. Wir stehen für den Bereich Immissions- und Schallschutz als Sachverständige zur Verfügung.
In der Vergangenheit wurden wir (Herr Dipl.-Ing. Björn Heichen und Herr Dipl.-Phys. Dr. Bernd Burandt) für spezielle Verfahren vom Gericht bestellt. Dies ist dann der Fall, wenn sich beide Parteien auf einen Sachverständigen einigen.
Herr Dipl.-Ing. Björn Heichen hat sich im Laufe seiner Berufszeit ständig weitergebildet und an entsprechenden Sachverständigenfortbildungen teilgenommen. Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung wird angetrebt, dies hat derzeit aber nicht oberste Priorität.
Im Rahmen eines Sachverständigengutachtens sind häufig aufwendige Untersuchungen erforderlich, um die Fragen des Beweisbeschlusses sachgerecht und qualifiziert zu beantworten. Im Vorfeld der Bearbeitung werden entsprechende Bearbeitungskonzepte erstellt und den Parteien übersendet.
Kernaufgabe unserer Sachverständigenarbeit ist, den jeweiligen Richtern eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, wir verstehen uns als Diener bzw. Helfer des Gerichtes.
Aktuelles
Stellenausschreibung: Studentische Hilfskraft

Studentische Hilfskraft (m/w/d) mit Option auf Bachelor-/Masterarbeit mit den Schwerpunkten:...