Luftschadstoffimmissionsprognosen
Die Beurteilung von Luftschadstoffimmissionen erfolgt gemäß der EU-Richtlinie 2008/50/EG, die mit der 39. BImSchV in nationales Recht umgesetzt worden ist. Darin sind Grenz- und Vorsorgewerte definiert, die bei der Planung grundsätzlich zu berücksichtigen sind.
Für genehmigungsbedürftige Anlagen sind die Anforderungen der TA Luft einzuhalten. Weiterhin stehen für die Beurteilung weitere Prüf- und Vorsorgewerte zur Verfügung (u.a. Länderausschuss für Immissionsschutz, Umweltbundesamt, WHO).
Zur Beurteilung der durch Luftschadstoffe bedingten Auswirkungen erstellen wir Immissionsprognosen (gasförmige Luftverunreinigungen, Staubimmissionen, Deposition). Je nach Anforderung kommen verschiedene Modelle zum Einsatz:
- Emissionsermittlung (Kfz-Abgase): Handbuch Emissionsfaktoren (Umweltbundesamt)
- Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen (RLuS 2012)
- Verkehrsbedingte Immissionen: PROKAS (einschließlich Bebauungsmodul PROKAS_B)
- Berücksichtigung der Bebauung: MISKAM, TALdia (AUSTAL2000)
- Immissionsprognosen nach TA Luft: AUSTAL2000
Insbesondere führen wir auch die erforderlichen Ermittlungen gemäß TA Luft für genehmigungsbedürftige Anlagen durch (Ermittlung der Emissionen, Prüfen der Bagatellmassenströme, Ermittlung von Vor-, Zusatz- und Geamtbelastung, Schornsteinhöhenberechnung etc.)
Sofern darüber hinaus Emissions- oder Immissionsmessungen erforderlich sind, arbeiten wir mit gemäß §§ 26, 28 BImSchG bekanntgegebenen Messinstituten zusammen.
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