Abwicklung des passiven Schallschutzes
Neben der reinen Verkehrslärmuntersuchung nach der 16. BImSchV können wir Vorhabenträger in der Abwicklung des passiven Schallschutzes begleiten und je nach individueller Anforderung das Verfahren durchführen. Zur Abwicklung der Ansprüche auf passiven Schallschutz führen wir alle erforderlichen Leistungen im Auftrag des Vorhabenträgers nachvollziehbar durch. Für die Abwicklung ist ein hohes Maß an bauakustischer Kenntnis erforderlich, welches bei uns im Hause vorhanden ist. Sofern die Untersuchung zur 16. BImSchV auch in unserem Hause erstellt wurde, haben wir für eventuell auftretende Nachberechnungen eine kurzen und kostensparenden Dienstweg. Wir arbeiten an dieser Stelle aber auch mit den jeweiligen Gutachtern zusammen, erstellen Anforderungsprofile bis hin zu Modellanpassungen.
Die Abwicklung des passiven Lärmschutzes umfasst im Wesentlichen:
Sofern es sich um umfangreiche Straßenbau-, Schienenbau- oder andere Maßnahmen handelt, ist eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Bürger häufig für das Verständnis hilfreich und sinnvoll. Wir unterstützen solche Veranstaltungen mit fachlichen Beiträgen und können qualifiziert auf Fragen eingehen und diese beantworten.
Berechnung der Beurteilungspegel für jede Gebäudefassade und jedes Geschoss sowie für die Außenwohnbereiche, soweit diese noch nicht detailliert vorliegen
Durchführen der Wohnungsbesichtigungen zur Ermittlung der vorhandenen Außenbauteile, inkl. Information und Anschreiben der Betroffenen
Berechnung des erforderlichen Schallschutzes gemäß VLärmSchRL 97
Darstellung der Ergebnisse in Kurzberichten für jedes betroffene Gebäude bzw. jeden Eigentümer. Wir haben den Anspruch, dass sowohl der Vorhabenträger als auch der Eigentümer unsere Berichte nachvollziehen und verstehen kann.
Prüfen von Angeboten zur Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen, Erstellen von Blanketten und Vereinbarungen zwischen Vorhabenträger und Eigentümer
Überprüfung der Bauausführung, sofern es vom Vorhabenträger gewünscht wird. Im Allgemeinen ist dies nur dann erforderlich, wenn der Vorhabenträger einen begründeten Verdacht hat, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt wurden.
Aktuelles
Stellenausschreibung: Studentische Hilfskraft

Studentische Hilfskraft (m/w/d) mit Option auf Bachelor-/Masterarbeit mit den Schwerpunkten:...