Luftreinhalteplanung
Seit dem 1. Januar 2005 gelten europaweit Immissionsgrenzwerte für einige maßgebende Luftschadstoffe (u. a. Feinstaub (PM10), Schwefeldioxid (SO2)), die mit der 22. BImSchV in deutsches Recht übernommen wurden. Künftig werden weitere Grenzwerte in Kraft treten, u. a. für die Stickstoffdioxidbelastungen (NO2) und Benzol (ab 2010) sowie Feinstaub (PM2,5) (ab 2015 bzw. 2020).
Die Einführung dieser Grenzwerte hat einen neuen Abschnitt in der deutschen und europäischen Luftreinhaltegesetzgebung markiert. Die zuständigen staatlichen Behörden sind jetzt verpflichtet, die Einhaltung dieser Immissionsgrenzwerte sicherzustellen.
Seit nach dem Inkrafttreten der Grenzwerte für die Feinstaubbelastungen (PM10) Anfang 2005 in vielen innerstädtischen Bereichen unzulässige Überschreitungshäufigkeiten des Grenzwertes für die Tagesmittelwerte aufgetreten sind, werden intensiv Minderungsmaßnahmen diskutiert und umgesetzt (Einführung von Dieselpartikelfiltern, Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kfz, Einrichtung von Umweltzonen etc.).
Wenn ab 2010 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid gelten, sind weitere Konflikte zu erwarten. Hierbei ist insbesondere mit Überschreitungen des Grenzwertes für den Jahresmittelwert zu rechnen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Stickstoffdioxid-Konzentrationen in den letzten Jahren an vielen Messstellen an hoch belasteten Straßen kaum abgenommen haben, an einigen Stellen gab es sogar Zunahmen. Dies könnte u. a. auf den Anstieg der mittleren städtischen Ozonkonzentration, die die Umwandlung von NO in NO2 bestimmt, sowie den steigenden Anteil an Fahrzeugen mit Dieselmotoren zurückzuführen sein. Ob durch weitergehende Abgasminderungskonzepte an den Fahrzeugen die künftige Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Insgesamt besteht hierzu noch Untersuchungsbedarf.
Während in Norddeutschland die Feinstaubbelastungen überwiegend als unkritisch anzusehen sind, können an verkehrsexponierten Standorten für die NO2-Jahresmittelwerte Überschreitungen des künftigen Grenzwertes nicht ausgeschlossen werden. Dies wurde insbesondere auch in einigen Städten in Schleswig-Holstein festgestellt. Teilweise wurden sogar die Grenzwerte zuzüglich der zulässigen Toleranzmargen für das betreffende Jahr überschritten. Sofern in letzterem Fall die Einhaltung des Grenzwertes ab 2010 nicht sichergestellt werden kann, ist gemäß § 47 (1) BImSchG ein Luftreinhalteplan aufzustellen.
Ab 2010 ist für den Fall von Grenzwertüberschreitungen gemäß § 47 (1) BImSchG ein Aktionsplan zu erarbeiten, der die Einhaltung der Grenzwerte oder zumindest die Verbesserung der Luftschadstoffsituation zum Ziel hat.
Im Rahmen der Luftreinhalteplanung unterstützen wir die zuständigen Behörden sowie Städte und Gemeinden. Hierzu erstellen wir flächendeckende rechnerische Immissionsprognosen im Rahmen eines Screenings zum Auffinden von Belasttungsschwerpunkten sowie zur Quellenanalyse. Zur Plausibilitätsprüfung werden aktuelle Messergebnisse von Messstellen im Untersuchungsgebiet, soweit vorhanden, berücksichtigt. Zur Minderung der Belastungen werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, ggf. unter Hinzuname von Verkehrsplanern, Maßnahmen vorgeschlagen und geprüft.
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