Leistungsphasen nach §§ 80-90 HOAI
Für Bauvorhaben bieten wir alle erforderlichen schallschutztechnischen Untersuchungen und Nachweise an. Dies umfasst alle Leistungsphasen gemäß §§ 80-90 der HOAI, insbesondere:
Schallschutz (§ 80):
baulicher Schallschutz;
Schallimmissionsschutz;
schalltechnische Bestandsaufnahme;
Festlegen der schalltechnischen Anforderungen;
Entwerfen der Schallschutzmaßnahmen;
Mitwirken bei der Ausführungsplanung;
Abschlußmessungen.
Bauakustik (§ 81):
Erarbeiten des Planungskonzepts, Festlegen der Schallschutzanforderungen;
Erarbeiten des Entwurfs einschließlich Aufstellen der Nachweise des Schallschutzes;
Mitwirken bei der Ausführungsplanung;
Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe und bei der Vergabe;
Mitwirken bei der Überwachung schalltechnisch wichtiger Ausführungsarbeiten.
Raumakustik (§ 85):
raumakustische Planung und Überwachung;
akustische Messungen;
Modelluntersuchungen;
Beraten bei der Planung elektroakustischer Anlagen.
Raumakustische Planung und Überwachung (§ 86):
Erarbeiten des raumakustischen Planungskonzepts, Festlegen der raumakustischen Anforderungen;
Erarbeiten des raumakustischen Entwurfs;
Mitwirken bei der Ausführungsplanung;
Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe und bei der Vergabe;
Mitwirken bei der Überwachung raumakustisch wichtiger Ausführungsarbeiten.
Sonstige Leistungen für Schallschutz ($ 84) und Raumakustik (§ 90).
Aktuelles
Stellenausschreibung: Studentische Hilfskraft

Studentische Hilfskraft (m/w/d) mit Option auf Bachelor-/Masterarbeit mit den Schwerpunkten:...