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Bauleitplanung

Im Rahmen der Bauleitplanung sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich alle Einwirkungen in die Abwägung einzubeziehen, die gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz zu erheblichen Belästigungen oder Nachteilen in der Nachbarschaft sowie innerhalb des Plangebiets führen können. Insbesondere sind dies folgende Einwirkungen:

  • Lärmimmissionen, insbesondere durch
    • Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr,
    • Industrie-, Gewerbe- und Hafenanlagen,
    • Sport- und Freizeitanlagen,
    • Schießplätze und Schießstände
    • sowie andere eher untypische Anlagen wie z.B. Kindertagesstätten, Tierheime, Hundezuchtbetriebe, Reiterhöfe, Bootsliegeplätze und Sportboothäfen (Segelboote) etc.
  • Luftschadstoff-, Staub- und Geruchsimmissionen
  • Lichtimmissionen
  • Einwirkungen durch elektromagnetische Felder ("Elektrosmog")
  • Erschütterungen
  • und sonstige Einwirkungen wie z.B. Verschattung duch Neubebauung, Strobosko-/Diskoeffekt bei Windenergieanlagen.

Die obige Aufzählung aus unserer jahrelangen Praxis, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, zeigt die Vielfältigkeit möglicher immissionsschutzrechtlicher Konflikte, die im Rahmen der Bauleitplanung abzuwägen sind.

 

Vielfach sind zu einzelnen Bereichen Abschätzungen oder rein textliche Abwägungen in der Begründung zum Bebauungsplan ausreichend. Ein „Vergessen“ oder „Verschweigen“ eines möglichen Konfliktes kann demgegenüber jedoch einen erheblichen Abwägungsmangel darstellen, der einem Normenkontrollverfahren nicht standhält.

 

Unser Büro erstellt zu allen relevanten immissionsschutzrechtlichen Konflikten fach- und sachgerechte Untersuchungen als Grundlage für die Abwägung im Bauleitplanverfahren. Vielmehr erarbeiten wir auch Vorschläge für Begründung, Umweltbericht und Festsetzungen. Falls erforderlich, werden externe Fachgutachter einbezogen.

 

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, welchen Umfang die Festsetzungen haben müssen, können oder dürfen. Hierbei ist insbesondere das Gebot der planerischen Zurückhaltung aber auch die Eindeutigkeit von Festsetzungen zu beachten. Auch die Form und Grundlage der Festsetzungen sowie die Fortschreibung der Rechtsprechung geben Anlass, bisherige Vorschläge für Festsetzungen teilweise neu zu überdenken.

Aktuelles

17.07.22
 

Pressebericht zum Projekt Fehmarnbeltquerung

Fehmarnsches Tageblatt vom 15.07.2022


 
17.07.22
 

Pressebericht zum Projekt Fehmarnbeltquerung

Lübecker Nachrichten vom 14.07.2022


 
16.03.22
 

Stellenausschreibung: Studentische Hilfskraft

Studentische Hilfskraft (m/w/d) mit Option auf Bachelor-/Masterarbeit mit den Schwerpunkten:...


 
 
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