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Arbeitsschutz

Im Rahmen der Überwachung von Arbeitsplätzen ist der Schutz vor Lärmimmissionen sicherzustellen. Grundlage bildet die aktuelle Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 06. März 2007, mit der zwei EG-Richtlinien zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen in nationales Recht umgesetzt wurden. Gegenüber der alten Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" ergeben sich damit um 5 dB(A) niedrigere Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen. Lärmbereiche sind z. B. schon ab einem Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) zu kennzeichnen. Beschäftigte müssen hier Gehörschutzmittel tragen und ihr Gehör ist durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen überwachen. Übersteigt die Lärmbelastung 85 dB(A), muss der Unternehmer ein Lärmminderungsprogramm ausarbeiten und durchführen.

Zur Ermittlung der Geräuschbelastungen am Arbeitsplatz führen wir entsprechende Schallpegelmessungen durch. Dies kann sowohl eine Einzelplatzmessung als auch ein ganzes Lärmkataster umfassen. Weiterhin bieten wir die Möglichkeit einer personenbezogenen Immissionsmessung mit einem persönlichen Lärm-Dosimeter an.

Falls erforderlich, werden Maßnahmen zum Lärmschutz vorgeschlagen. Dies kann u.a. bau- und raumakustische Maßnahmen (Aufstellen von Schallschirmen, Verbesserung der Schalldämmungen von Gebäudeteilen, Vergrößerung der Schallabsorptionsflächen), technische Maßnahmen an den Quellen (z.B. Schalldämpfer, Schwingungsentkopplung) oder Einhausungen/Kapselungen umfassen. In der Regel erfolgt vorab eine rechnerische Abschätzung zur Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Im Bedarfsfall werden die vorgeschlagenen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Herstellern optimiert.

Aktuelles

17.07.22
 

Pressebericht zum Projekt Fehmarnbeltquerung

Fehmarnsches Tageblatt vom 15.07.2022


 
17.07.22
 

Pressebericht zum Projekt Fehmarnbeltquerung

Lübecker Nachrichten vom 14.07.2022


 
16.03.22
 

Stellenausschreibung: Studentische Hilfskraft

Studentische Hilfskraft (m/w/d) mit Option auf Bachelor-/Masterarbeit mit den Schwerpunkten:...


 
 
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