Mit unserem breitgefächerten Spektrum
bringen wir Ihr Vorhaben ans Ziel

Bau- und Raumakustik

Auf ein Gutes Nebeneinander...

Im Rahmen Ihrer Projektplanung unterstützen wir Sie im Bereich der Bauakustik, um für Sie und Ihr Projekt gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen.

Dabei schauen wir als qualifizierte Fachgutachter über den Tellerrand der norminell gesetzten Grenzwerte hinaus, um für Sie Wohnraum mit Lebensqualität zu schaffen. 
Eine fachliche Beratung in frühen Planungsphasen ermöglicht dabei einen reibungslosen und kosteneffizienten Projektablauf.
Die Bauakustik beschäftigt sich mit der Schallübertragung und Schalldämmung von Bauteilaufbauten, wie zum Beispiel Trennwänden, Trenndecken, Türen etc. Dabei ist die spezifische Einbausituation mitsamt aller beteiligten Übertragungswege und flankierender Bauteile zu berücksichtigen.
Ziel der bauakustischen Planung ist der Schutz der Anwohner vor Außenlärm, verursacht durch z.B. Straßen-, Schienen-, Flug- und Gewerbelärm sowie der Schutz von angrenzenden fremden Nutzungen (Nachbarschaft, angrenzende Gewerbeeinheiten, gebäude- und haustechnische Anlagen, BHKW’s usw.). Die Anforderungen an die Schalldämmung von den Bauteilaufbauten schutzbedürftiger Räume werden unter anderem in der DIN 4109 aufgeführt.
Als Fachplaner unterstützen wir Sie ebenfalls bei der Auslegung / Planung und Umsetzung erhöhter Schallschutzstandards für gehobenen Wohnungsbau.

Je nach Schallübertragung wird zwischen dem inneren baulichen Schallschutz und dem Schallschutz gegen Außenlärm unterschieden:
so wird bei einer Untersuchung zum Schallschutz gegen Außenlärm die vorhandene oder benötigte Schalldämmung der Außenbauteile (z.B. Fassade, Fenster, Lüfter, Rollladenkästen) bestimmt, während bei einer Untersuchung zum inneren baulichen Schallschutz die Schalldämmung der Innenbauteile (z.B. Decken, Wände, Treppen, Türen, Schächte) ermittelt wird.

Basierend auf theoretischen Berechnungen können die Innen- als auch Außenbauteile den Anforderungen entsprechend geplant und umgesetzt werden. Hierfür können die Schallausbreitung und die daraus resultierenden Schalldruckpegel an der Gebäudefassade beim Schallschutz gegen Außenlärm in einem dreidimensionalen Rechenmodell simuliert werden.
Alternativ bieten wir Ihnen neben dem rechnerischen Nachweis auch die messtechnische Überprüfung vor Ort an.

Die Basis für eine gute Atmosphäre schaffen

Wir unterstützen Sie auf dem Gebiet der Raumakustik bei Ihrer Projektplanung. Sowohl bei Neubauprojekten als auch bei Sanierungen oder Umbauten erarbeiten wir raumakustische Konzepte, welche auf die Nutzungsart der jeweiligen Räume abgestimmt sind und sich in das visuelle Gestaltungskonzept einfügen.

Wir entwerfen raumakustische Konzepte für Menschen, nicht für Räume.
Daher entstehen unsere Konzepte immer in enger Zusammenarbeit mit allen Planungsbeteiligten und den Auftraggebern, um für Sie persönlich eine praktikable und visuell ansprechende Raumakustik zu schaffen.

Egal ob im Restaurant, in Bildungseinrichtungen, in Seminar- und Konferenzräumen oder im Großraumbüro, eine gute Raumakustik fördert das Wohlbefinden und erleichtert die Kommunikation.

Wir betreuen von den ersten Planungsphasen bis hin zur Ausführung für folgende Aufgabenstellungen:

  • Akustische Planung für Räume in Bildungseinrichtungen (Klassenräume, Gruppenräume in Kindertageseinrichtungen, Vorlesungssäle, Schulaulen und andere Aufenthaltsräume) und deren Nachweis nach DIN 18041;
  • Raumakustische Konzepte für Mehrpersonen- und Großraumbüros sowie Konferenz- und Medienräume unter Berücksichtigung der Anforderungen von Arbeitsschutzrichtlinien (ASR A3.7 Lärm), DIN 18041 und den Empfehlungen der VDI 2569:2019-10;
  • Nachweisführung im Rahmen von DGNB-Zertifizierungen für Büroräume, Bildungseinrichtungen, Hotels und Versammlungsstätten;
  • Raumakustische Planung und Beratung für die Errichtung von Konzert- und Theaterhäusern sowie Veranstaltungsräumen.

Für alle aufgeführten Aufgabenfelder erarbeiten wir kosteneffiziente und individuelle akustische Lösungen. Für den Entwurf von akustischen Optimierungsmaßnahmen verwenden wir raumakustische Berechnungsverfahren sowie leistungsstarke Computersimulationen. Damit können bereits in frühen Planungsphasen genaue Rückschlüsse auf die Auswirkungen möglicher Maßnahmen getroffen werden, um am Ende das bestmögliche raumakustische Konzept für Sie zu erarbeiten.

Immissionsschutz

Welche Maßnahme bringt was? Diese Frage kann beantwortet werden...

Sie sollen die Geräuschimmissionen Ihrer Anlage oder Ihrer geplanten Anlage ermitteln? Oder möchten Sie in der Nachbarschaft einer Anlage ein Bauvorhaben entwickeln und sollen den Schutz des Bauvorhabens sicherstellen? Hierbei kann unser Ingenieurbüro Sie mit Hilfe einer Schallimmissionsprognose unterstützen.

Mit Hilfe von Schallimmissionsprognosen können die Auswirkungen der Geräusche von verschiedenen Lärmarten (Verkehr, Betrieben, Sport- und Freizeitanlagen oder Baustellen) im Umfeld rechnerisch auch dann ermittelt werden, wenn die Anlagen noch nicht errichtet oder in Betrieb sind.

Je nach Lärmart sind die jeweiligen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen zu verwenden. Die Immissionsprognose baut dabei auf die Schallemissionsansätze der verschiedenen Lärmquellen aus unterschiedlichen Studien zu den Geräten und Anlagen auf. Sollten einmal keine gesicherten Emissionsansätze in den aktuellen Studien und Regelwerken vorhanden sein, können die Emissionsansätze auch messtechnisch ermittelt werden. Mit den Schallemissionsansätzen werden unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Ausbreitungsmodellen (wir verwenden das Schallausbreitungsprogramm CadnaA), die Immissionen im Umfeld ermittelt, so dass für die jeweiligen maßgebenden Immissionsorte eine detaillierte Beurteilung erfolgen kann. Falls erforderlich, können dann Lärmminderungsmaßnahmen mit weiteren Berechnungen bestimmt werden. Dabei können detaillierte und sehr konkrete Aussagen darüber getroffen werden, welche Schallquelle in ihren Emissionen um wieviel gemindert werden muss, um am betroffenen Immissionsort die Minderung insgesamt aufzuzeigen.

An einigen Standorten bzw. für einige Vorhaben ist es durchaus von Vorteil, im Vorwege einer konkreten Planung mit Hilfe einer Machbarkeitsstudie die schalltechnischen Spielräume und Entwicklungsmöglichkeiten frühzeitig zu untersuchen und aufzuzeigen.
Hierbei unterstützen wir Sie gerne, sprechen Sie uns einfach an.

Luft- und Staubprognosen

Es liegt was in der Luft...

Sie sind Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage? Sie wollen als Gemeinde oder Kommune fundierte Ergebnisse über vorhandene Straßenschluchten erhalten? Sie möchten klare Aussagen zu Luftschadstoffen erhalten, die ggf. auch die zukünftige Anlage/Situation entsprechend ermitteln und beurteilen können? Sie haben ggf. schon Auflagen zur Verbesserung oder Genehmigung Ihrer Anlage?

Die Vorgaben der Behörden stellen Sie vor Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Dabei können wir Ihnen mit unserem Expertenwissen und unserer wissenschaftlichen Herangehensweise helfen und Lösungen aufzeigen.

Die Beurteilung von Luftschadstoffimmissionen erfolgt gemäß 39. BImSchV. Darin sind die Grenz- und Vorsorgewerte definiert, die bei der Planung grundsätzlich zu berücksichtigen sind.

Für genehmigungsbedürftige Anlagen sind die Anforderungen der TA Luft einzuhalten. Weiterhin stehen für die Beurteilung weitere Prüf- und Vorsorgewerte zur Verfügung (u.a. Länderausschuss für Immissionsschutz, Umweltbundesamt, WHO).
Zur Beurteilung der durch Luftschadstoffe bedingten Auswirkungen erstellen wir auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte Immissionsprognosen (gasförmige Luftverunreinigungen, Staubimmissionen, Deposition). Hierbei bedienen wir uns je nach Anforderung verschiedener Modelle:

  • Emissionsermittlung (Kfz-Abgase): Handbuch Emissionsfaktoren (Umweltbundesamt);
  • Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen (RLuS 2012);
  • Verkehrsbedingte Immissionen: PROKAS (einschließlich Bebauungsmodul PROKAS_B);
  • Berücksichtigung der Bebauung: MISKAM, TALdia (AUSTAL);
  • Immissionsprognosen nach TA Luft: AUSTAL.

Unsere Kompetenz beinhaltet die erforderlichen Ermittlungen gemäß TA Luft für genehmigungsbedürftige Anlagen (Ermittlung der Emissionen, Prüfen der Bagatellmassenströme, Ermittlung von Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung, Schornsteinhöhenberechnung etc.).
Diese Arbeit könnte ggf. durch Emissions- oder Immissionsmessungen ergänzt werden. In diesem Fall arbeiten wir mit dem gemäß §29b BImSchG bekanntgegebenen Messinstituten zusammen.

Geruchsprognosen

Na, was riecht denn da...

Was für den einen eine Wohltat ist, wie z.B. der Geruch von Kaffeeröstereien, kann für den anderen richtiger Gestank sein, wie z.B. bei Tierhaltung. Sie wollen oder müssen nachweisen, dass Sie mit Ihrer Anlage die Nachbarschaft nicht durch Gerüche belästigen? Oder Sie wollen eine Wohnnutzung in unmittelbarer Nähe eines geruchsemittierenden Betriebes ansiedeln und müssen nachweisen, dass Sie gesunde Wohnverhältnisse schaffen, ohne dabei die benachbarte Anlage zu beschränken?

Wir können Sie an dieser Stelle mit sach- und fachlich fundierten Prognosen unterstützen und die entsprechenden prognostischen Nachweise führen.

Die Beurteilung der Geruchsimmissionen erfolgt auf Grundlage der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI), die in mehreren Bundesländern zur Anwendung empfohlen wird (u.a. in Schleswig-Holstein) und in die aktuelle Fassung der TA Luft (2021) integriert wurde.

Gemäß GIRL sind Geruchsimmissionen hinzunehmen, wenn in Wohn- und Mischgebieten die Geruchsstundenhäufigkeit bis zu 10% der Jahresstunden und in Gewerbe- und Industriegebieten bis zu 15% der Jahresstunden beträgt. 

Dabei ist in der Regel die Gesamtbelastung aller geruchsemittierenden Anlagen zu berücksichtigen, die in den Anwendungsbereich der GIRL fallen. Dorfgebiete sind je nach dem Umfang der vorhandenen Nutzungen Wohn-/Mischgebieten bzw. Gewerbe-/Industriegebieten zuzuordnen. In begründeten Einzelfällen kann in Dorfgebieten für Geruchsimmissionen aus der Tierhaltung, insbesondere bei vorhandenen Gemengelagen, ein Immissionswert von bis zu 20% der Jahresstunden zugelassen werden.

Um eine detaillierte Beurteilung anhand der Geruchsimmissionsrichtlinie bzw. der TA Luft durchzuführen, ist die Ermittlung der Geruchsstundenhäufigkeiten erforderlich. Dies kann durch eine olfaktometrische Ermittlung der Geruchsimmissionen, d.h. durch eine Begehung des Plangebietes mit Probennahmen oder einer Geruchsimmissionsprognose mit einem geeigneten Ausbreitungsmodell erfolgen, welche die Bebauungssituation und die örtlichen meteorologischen Ausbreitungsverhältnisse berücksichtigt. 

Derzeit noch in Planung befindliche oder nicht vollumfänglich genutzte Anlagen können logischerweise durch Begehungen grundsätzlich nicht erfasst werden. Hier führen Prognosen zu einem verlässlichen Ergebnis.

Unsere Leistungen umfassen die Erstellung von rechnerischen Geruchsimmissionsprognosen unter Verwendung des nach TA Luft und GIRL empfohlenen Modells AUSTAL2000G. Sofern auch olfaktometrische Messungen erforderlich sind, arbeiten wir mit anerkannten Messinstituten zusammen.

Licht und Schatten

Bei Licht und Schatten scheiden sich bekanntlich die Geister...

Während der eine auf seinem Sportplatz oder Gewerbehof eine gute Ausleuchtung gewährleisten muss, möchte der andere im Umfeld weder hell erleuchtet noch geblendet werden. 

Oder aber der Wunsch nach einer ausreichenden Besonnung soll bei einem Neubauvorhaben gewährleistet oder eine mögliche Verschattung durch selbiges in der Nachbarschaft vermieden werden.

Wie auch immer, ortsfeste Lichtquellen von Flutlichtanlagen über Beleuchtungsanlagen von Parkplätzen oder -häusern und Gewerbe- oder Hafenanlagen bis hin zu Werbetafeln oder Video-Bildschirmen bedürfen einer genaueren Betrachtung bzw. Untersuchung und ggf. auch Messung. Bei höheren Bauvorhaben sollte auch die Verschattung entsprechend berücksichtigt werden.

Bei Beleuchtungsanlagen erfolgt die Untersuchung auf Grundlage der Licht-Leitlinie des LAI. Hierbei sind neben der Raumaufhellung auch die Blendung von Bedeutung und bei größeren Vorhaben (im Rahmen von Umweltverträglichkeitsstudien) die Auswirkungen auf die Tierwelt zu betrachten. Bei Verschattungen wird für die Beurteilung die DIN 5034 zur Sicherstellung hinreichender natürlicher Beleuchtungsverhältnisse herangezogen und häufig mit einhergehend der Vorher- mit dem Nachherzustand verglichen.

Bau- und raumakustische Messungen

Schwachstellen sichtbar machen

Als anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 der VMPA führen wir bau- und raumakustische Messungen im Rahmen der Qualitätssicherung bei Neu- und Umbauten oder Nutzungsänderungen von Gewerbe- und Gastronomiebetrieben durch. Im Bedarfsfall erarbeiten wir für Sie Verbesserungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen, um die gewünschte schalltechnische Qualität der Bauteile zu gewährleisten.

Bauakustische Messungen
Bauakustische Messungen werden für die Beurteilung und Sicherung der schallschutztechnischen Qualität eines Bauteils, wie z.B. bei Trennwänden oder -decken, durchgeführt. Diese Bauteilbewertung kann entweder durch behördliche Nachforderungen angesetzt werden – im Rahmen einer Bauabnahme –  oder im Falle einer Nachbarschaftsstreitigkeit zum Tragen kommen. Durch Messungen des Luft- und Trittschallschutzes wird der vorhandene Schallschutz des Bauteilsaufbaus bestimmt und ausgewertet, um für Sie bei Bedarf Verbesserungs-/ Ertüchtigungsvorschläge zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden in einem bauakustischen Messbericht zusammengefasst.
Der enge Kontakt mit den Behörden ermöglicht es uns, Ihnen einen zügigen Ablauf im Zuge der Baugenehmigung oder der Nutzungsänderung zu gewährleisten.

Raumakustische Messungen

Raumakustische Messungen ermöglichen die Bewertung der akustischen Eigenschaften eines Raumes, wie zum Beispiel die Hörsamkeit und die Sprachverständlichkeit. Aber auch die Schallausbreitung lässt sich durch raumakustische Messungen messtechnisch erfassen. Wichtige Schlüsselgrößen bei der raumakustischen Bestimmung stellen die Nachhallzeit, die Sprachverständlichkeit sowie die Schallausbreitung im Raum dar.  Bei Bedarf können komplexere räumliche Situationen in einem dreidimensionalen Rechenmodell unter Berücksichtigung der akustischen Eigenschaften nachgebildet werden. Ist eine akustische Optimierung eines Raumes nötig, erarbeiten wir für Sie raumakustische Verbesserungs-maßnahmen mit den jeweils passenden Produktvorschlägen.

Im Rahmen unserer gutachterlichen Tätigkeiten bieten wir unter anderem folgende messtechnische Untersuchungen für Sie an:

  • Messungen der Luft- und Trittschalldämmung nach DIN EN ISO 16283-1 und 16283-2 für Neu- und Umbauten sowie im Rahmen von Nutzungsänderungen von Gastronomie- und Gewerbebetrieben;
  • Messung der Luftschalldämmung von Fassadenbauteilen nach DIN EN ISO 16283-3 im Rahmen von Gebäudeabnahmen sowie zur Qualitätssicherung bei Modernisierungen und Neubauten;
  • Messung haustechnischer Anlagen (z.B. Aufzüge, Sanitäranlagen, Heiz- und Kühlanlagen) nach DIN EN ISO 10052;
  • Messung der Nachhallzeit nach DIN EN ISO 3382-1 und 3382-2 für Aufführungsräume und gewöhnliche Räume sowie die messtechnische Untersuchung von Großraumbüros nach DIN EN ISO 3382-3.

Neben den bau- und raumakustischen Messungen führen wir ebenfalls Geräuschmessungen für gewerbliche Anlagen und Arbeitsplätze durch.

Geräuschmessungen

Wie laut ist es wirklich? Die objektive Betrachtung...

Der Begriff „Geräuschmessungen“ umfasst viele verschiedene messtechnische Situationen. Mit Geräuschmessungen können Immissionsschutzmessungen, bauakustische Messungen, Emissionsmessungen oder Arbeitsplatzmessungen gemeint sein.

Für die Immissionsschutzmessungen sind wir durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert und gemäß §29b BImSchG als Messstelle für die Ermittlung von Geräuschemissionen und – immissionen bekannt gegeben. Somit können wir Schallmessungen im Rahmen von Abnahmebescheiden, Auflagen in den Genehmigungen und im Beschwerdefall durchführen. Wir verfügen über verschiedene Messsysteme, so dass wir neben überwachten Schallimmissions-messungen auch längere, kontinuierliche Dauermessungen (24/7) durchführen können, die im Nachhinein mit Hilfe der parallelen Tonaufzeichnung detailliert ausgewertet werden können. Mittlerweile sind solche Messungen auch mit einem akustischen Kompass möglich, um auch bei nicht überwachten Messungen die Richtung der Ereignisse mit zu erfassen. Die Messungen erfolgen immer unter Berücksichtigung der jeweiligen Beurteilungsgrundlage, z.B. TA Lärm für Gewerbelärm oder der 18. BImSchV für Sportlärm. Auch Messungen des Verkehrslärms gemäß DIN 45642 sind möglich. In Konfliktsituationen kann mit Hilfe der Messungen ein Berechnungsmodell erstellt und entsprechend kalibriert werden, um mögliche Lärmminderungsmaßnahmen konkret erarbeiten und prüfen zu können.

Neben den von den Behörden angeordneten Messungen oder Messungen im Rahmen von Beschwerdeverfahren führen wir auch Emissions-messungen im Nahbereich von Lärmquellen zur Ermittlung der Schallleistungspegel für die Schallimmissionsprognose durch. Hierbei werden ebenfalls die entsprechenden Beurteilungsgrundlagen, wie z.B. das Hüllflächenverfahren, berücksichtigt.

Weiterhin können wir die Geräuschbelastung am Arbeitsplatz messtechnisch ermitteln und beim Überschreiten der Auslösewerte gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung entsprechende Lärmminderungslösungen erarbeiten. Zur Ermittlung der Geräuschbelastungen am Arbeitsplatz führen wir entsprechende Schallpegelmessungen durch. Dies kann sowohl eine Einzelplatzmessung als auch ein ganzes Lärmkataster umfassen. Die entsprechenden Lärmminderungslösungen können bau- und raumakustische Maßnahmen, technische Maßnahmen an den Quellen oder Einhausungen/ Kapselungen umfassen. Häufig bedienen wir uns in Industriehallen entsprechender Modellrechnungen, um das Lärmkataster aufzubauen (CadnaR).

Abwicklung passiven Lärmschutzes 24. BImSchV

Was ist eigentlich, wenn die Straße zu laut ist?

Neben der reinen Verkehrslärmuntersuchung nach 16. BImSchV begleiten und unterstützen wir Vorhabenträger in der Abwicklung des passiven Schallschutzes. Dazu bieten wir für jedes Projekt individuelle und wirtschaftliche Lösungen an, die zur Klärung der Ansprüche auf passiven Schallschutz führen. Gleichzeitig wird bei uns großer Wert auf die Nachvollziehbarkeit aller Leistungen gelegt. Für die Abwicklung ist ein hohes Maß an bauakustischer Kenntnis erforderlich.

Seit 2020 sind wir – zusätzlich zu unserer bereits vorhandenen Akkreditierung als §29b BImSchG Messtelle – für den Bereich der Bauakustik als anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 der VMPA akkreditiert worden, was uns Kenntnisse und Erfahrung auf dem Gebiet der Bauakustik, der Messtechnik sowie den hiermit zusammenhängenden Fragen der Bautechnik bescheinigt.

Sofern die Untersuchung zur 16. BImSchV auch in unserem Hause erstellt wurde, haben wir für eventuell auftretende Nachberechnungen einen kurzen und kostensparenden Bearbeitungsprozess. Wir prüfen für Sie ebenso externe Untersuchungen durch die regelmäßige Zusammenarbeit mit anderen Gutachtern und erstellen Anforderungsprofile bis hin zu Modellanpassungen.

Die Abwicklung des passiven Lärmschutzes umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:

  • Sofern es sich um umfangreiche Straßenbau-, Schienenbau- oder andere Maßnahmen handelt, ist eine Informationsveranstaltung für den Austausch zwischen den betroffenen Bürgern und dem Auftraggeber häufig hilfreich und sinnvoll. Wir unterstützen diese Veranstaltungen mit fachlicher Expertise und können qualifiziert aufkommende Fragen beantworten;
  • Berechnung der Beurteilungspegel für jede Gebäudefassade und jedes Geschoss sowie für die Außenwohnbereiche, soweit diese noch nicht detailliert vorliegen;
  • Durchführen der Wohnungsbesichtigungen zur Ermittlung des Schutzanspruches sowie die Aufnahme der vorhandenen Außenbauteile inkl. Inkenntnissetzung der Betroffenen;
  • Berechnung des erforderlichen Schallschutzes gemäß VLärmSchRL 97;
  • Darstellung der Ergebnisse in fachlichen Kurzberichten für jedes betroffene Gebäude bzw. jeden Eigentümer. Wir haben den Anspruch, dass sowohl der Vorhabenträger als auch der Eigentümer unsere Berichte nachvollziehen und verstehen kann;
  • Prüfen von Angeboten zur Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen, Erstellen von Blanketten und Vereinbarungen zwischen Vorhabenträger und Eigentümer;
  • Überprüfung der Bauausführung, sofern es vom Vorhabenträger gewünscht wird. Im Allgemeinen ist dies nur dann erforderlich, wenn der Vorhabenträger einen begründeten Verdacht hat, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt wurden.

Sachverständigenwesen

Vor Gericht und auf hoher See...

Es kommt immer wieder vor, dass bestimmte Fragestellungen, über die ggf. auch zwischen zwei Parteien Uneinigkeit besteht, von einer neutralen und unabhängigen Stelle beantwortet werden sollen. Neben gerichtlichen Auseinandersetzungen kann es grundsätzlich hilfreich sein, außergerichtlich oder im Vorfeld Klarheit für den Sachverhalt bzw. die Fragestellung zu erlangen. Unser Bestreben ist in einem solchen Fall, den Sachverhalt zu klären und eine präzise und unmissverständliche Antwort zu erhalten.

Sie können uns gerne für eine konkrete Fragestellung kontaktieren und wir besprechen mit Ihnen die weiteren Details. Hierbei ist es uns ein großes Anliegen, dass wir mit unserer Fachkenntnis zur Klärung des Sachverhaltes beitragen. Erkennen wir im Vorfeld, dass wir bei der Fragestellung keine Klärung herbeiführen können, werden wir an der Stelle auch nicht tätig. Wir möchten unsere Kompetenz an der Stelle einsetzen, an der sie auch am wirkungsvollsten ist. Wir verstehen uns als Sachverständige, die von einer neutralen Position die Fragestellung begutachten. 

„Schönachten“ oder parteiliche Stellungnahmen sind uns fremd und stehen im Widerspruch zu unserer Selbstverpflichtung. Herr Dipl.-Phys. Dr. Bernd Burandt und Herr Dipl.-Ing. Björn Heichen waren bereits als Sachverständige in Einzelfragen vom Gericht bestellt, so dass das Vorgehen und die Verhaltensweise bei Gericht hinreichend bekannt sind.  Auch der Fragestellung, ob eine Nutzung in der Form zulässig ist oder nicht, sind wir in der Vergangenheit bereits häufig nachgegangen. 

Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit als Sachverständiger, egal ob bei einer außergerichtlichen oder auch gerichtlichen Auseinandersetzung, ist die Zustimmung von allen Parteien, dass die Fragestellung durch uns geklärt werden soll und beide das Ergebnis anerkennen.

Bei der Bearbeitung und Erstellung eines Sachverständigengutachtens sind häufig aufwendige Ermittlungen und Untersuchungen erforderlich. Dies kann Messungen beinhalten oder auch Immissionsprognosen erforderlich machen, um eine sachverständige Aussage zur jeweiligen Fragestellung treffen zu können. Sind wir als Sachverständige bestellt oder beauftragt, werden wir im Vorfeld der Bearbeitung den Parteien entsprechende Bearbeitungskonzepte vorlegen und diese erst nach vollständiger Zustimmung bearbeiten.

Die Kernaufgabe unserer Sachverständigentätigkeit sehen wir darin, den jeweiligen Parteien oder Richtern eine fundierte und nachvollziehbare Entscheidungshilfe an die Hand zu geben. Wir sind Diener und Helfer des Gerichts oder der Parteien, also keine Richter.

Verkehrszählungen

Ganz schön viel los hier! Schaffung von belastbaren Daten...

Während der Bearbeitung unserer Projekte ist häufig nicht klar, welche Verkehrsbelastungen auf den jeweils zu betrachtenden Straßenabschnitten vorhanden bzw. zu erwarten sind (Prognosehorizont). 

Wir benötigen z.B. bei der Dimensionierung des Schallschutzes gegen Außenlärm nach DIN 4109, bei Bauleitplänen, ggf. in Genehmigungsverfahren, bei verkehrsbedingten Luftschadstoffimmissionen oder auch Sachverständigengutachten zu speziellen Fragestellungen aktuelle Verkehrsbelastungen.

Die Ermittlung der benötigten Verkehrsdaten kann über Verkehrszählungen erfolgen. Mit Hilfe von Kurzzeitzählungen (üblicherweise 4-Stunden-Zählungen), in Verbindung mit geeigneten Hochrechnungsverfahren, ist häufig eine hinreichende Genauigkeit gegeben.
Häufig werden aber für die Berechnung oder auch Begutachtung detailliertere Aussagen benötigt wie Tages- und Wochengänge oder Lkw-Anteile, die von den o.g. Kurzzeitzählungen nicht abgedeckt werden.

 

Wir können für solche Aufgaben eigene radargestützte Verkehrsgeräte zum Einsatz bringen, die neben den Geschwindigkeiten auch die Fahrzeuglänge mit erfassen, wodurch eine gute Zuordnung zu den Fahrzeugklassen möglich ist.