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Leistungsphasen nach §§ 80-90 HOAI

Für Bauvorhaben bieten wir alle erforderlichen schallschutztechnischen Untersuchungen und Nachweise an. Dies umfasst alle Leistungsphasen gemäß §§ 80-90 der HOAI, insbesondere:

  • Schallschutz (§ 80):
    • baulicher Schallschutz;
    • Schallimmissionsschutz;
    • schalltechnische Bestandsaufnahme;
    • Festlegen der schalltechnischen Anforderungen;
    • Entwerfen der Schallschutzmaßnahmen;
    • Mitwirken bei der Ausführungsplanung;
    • Abschlußmessungen.
  • Bauakustik (§ 81):
    • Erarbeiten des Planungskonzepts, Festlegen der Schallschutzanforderungen;
    • Erarbeiten des Entwurfs einschließlich Aufstellen der Nachweise des Schallschutzes;
    • Mitwirken bei der Ausführungsplanung;
    • Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe und bei der Vergabe;
    • Mitwirken bei der Überwachung schalltechnisch wichtiger Ausführungsarbeiten.
  • Raumakustik (§ 85):
    • raumakustische Planung und Überwachung;
    • akustische Messungen;
    • Modelluntersuchungen;
    • Beraten bei der Planung elektroakustischer Anlagen.
  • Raumakustische Planung und Überwachung (§ 86):
    • Erarbeiten des raumakustischen Planungskonzepts, Festlegen der raumakustischen Anforderungen;
    • Erarbeiten des raumakustischen Entwurfs;
    • Mitwirken bei der Ausführungsplanung;
    • Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe und bei der Vergabe;
    • Mitwirken bei der Überwachung raumakustisch wichtiger Ausführungsarbeiten.
  • Sonstige Leistungen für Schallschutz ($ 84) und Raumakustik (§ 90).

 

 

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