|
||||||||||||||
|
|
LuftschadstoffimmissionsprognosenDie Beurteilung von Luftschadstoffimmissionen erfolgt gemäß der EU-Rahmenrichtlinie und der dazugehörenden Tochterrichtlinien, die mit der 22. BImSchV in nationales Recht übernommen worden sind. Darin sind Grenz- und Vorsorgewerte definiert, die bei der Planung grundsätzlich zu berücksichtigen sind. Mittlerweile wurde die Umweltgesetzgebung der Europäischen Union mit der Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 novelliert. Die bisherige Rahmenrichtlinie und die Tochterrichtlinien wurden durch die neue Richtlinie ersetzt. Für genehmigungsbedürftige Anlagen sind die Anforderungen der TA Luft einzuhalten. Weiterhin stehen für die Beurteilung weitere Prüf- und Vorsorgewerte zur Verfügung (u.a. Länderausschuss für Immissionsschutz, Umweltbundesamt, WHO). Zur Beurteilung der durch Luftschadstoffe bedingten Auswirkungen erstellen wir Immissionsprognosen (gasförmige Luftverunreinigungen, Staubimmissionen, Deposition). Je nach Anforderung kommen verschiedene Modelle zum Einsatz:
Insbesondere führen wir auch die erforderlichen Ermittlungen gemäß TA Luft für genehmigungsbedürftige Anlagen durch (Ermittlung der Emissionen, Prüfen der Bagatellmassenströme, Ermittlung von Vor-, Zusatz- und Geamtbelastung, Schornsteinhöhenberechnung etc.) Sofern darüber hinaus Emissions- oder Immissionsmessungen erforderlich sind, arbeiten wir mit gemäß §§ 26, 28 BImSchG bekanntgegebenen Messinstituten zusammen. |
Aktuelles |
||||||||||||