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Weitere Einwirkungen, die im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beurteilungsrelevanten Beeinträchtigungen führen können, sind durch folgende Immissionen gegeben: Lichtimmissionen: Relevante Quellen sind durch Flutlichtanlagen an Sportplätzen, Beleuchtungsanlagen an Parkplätzen, Parkhäusern, Gewerbe- und Hafenanlagen, Beleuchtung von Industrieanlagen, Werbetafeln (Pylone) und Video-Bildschirme (Werbung, Freiluftkino) etc. gegeben. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der Licht-Leitlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom Mai 2000. Dabei sind als wesentliche Kriterien die Raumaufhellung und die Blendung zu bewerten. Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsstudien sind darüber hinaus auch die Einwirkungen auf Tiere zu beachten.
Elektromagnetische Felder ("Elektrosmog"): Relevante Quellen im Freien sind u. a. durch Hochspannungsleitungen, Transformatoren, Mobilfunksendeanlagen und Schiffsradaranlagen (insbesondere ortsfeste Anlagen) gegeben. Die Beurteilung der Immissionen erfolgt auf Grundlage der 26. BImSchV in Verbindung mit aktuellen Vorsorgewerten.
Verschattung durch Neubebauung: Stroboskop-/Diskoeffekt durch Windenergieanlagen:
Wir erstellen zu den obigen Themenkomplexen die entsprechenden Untersuchungen, wobei teilweise auch Messungen durchgeführt werden können. Im Bedarfsfall werden externe Sachverständige und/oder Messinstitute einbezogen.
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